Praxisgemeinschaft

Mehrere Einzelpraxen unter einem Dach

Die Praxisgemeinschaft ist die einfachste Form der Kooperation zwischen Ärzten. Hier steht im Vordergrund, Synergieeffekte zu generieren, indem Räume, Praxiseinrichtung, Apparate oder Personal gemeinsam genutzt werden. Allein zu diesem Zweck schließen sich die Partner einer Praxisgemeinschaft in der Regel zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Davon abgesehen agieren die beteiligten Ärzte weitestgehend eigenständig und treten auch gegenüber der KV wie Einzelpraxen auf. Die Partner einer Praxisgemeinschaft müssen nicht zwangsläufig der gleichen Fachgruppe angehören. Sie haben getrennte Patientenstämme, rechnen separat ab und führen auch eigene Konten.

Möchten Sie eine Praxisgemeinschaft gründen, ist das dem Arztregister lediglich anzuzeigen. Eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich. Zusätzlich ist die Praxisgemeinschaft in der Sammelerklärung bei der Abrechnung anzugeben. 

Informationen für PG-Gründer

Unsere Fachberater haben die wichtigsten Aspekte, die bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft (PG) zu bedenken sind, für Sie im Merkblatt Gründung einer Praxisgemeinschaft zusammengefasst: und Gut überlegt? Praxisgemeinschaft.

Kooperationspartner finden mit der KVBW-Online-Börse

Praxisinhaber, die einem Partner den Einstieg in eine Praxisgemeinschaft, eine Berufsausübungs­gemeinschaft oder eine Jobsharing-BAG ermöglichen möchten, können unsere kostenlose Online-Börse (Kategorie „Praxis – Stellen”)  nutzen, um passende Kooperationspartner zu finden: Inserieren in der KVBW-Online-Börse ». Niederlassungswillige finden hier Möglichkeiten, um in eine bestehende Praxis einzusteigen: Suchen in der KVBW-Online-Börse ».

Praxis-Umzug nur mit Genehmigung

Wollen Sie zwei oder mehrere Praxen räumlich zusammenlegen, brauchen Sie für die Praxisgemeinschaft als solche keine besonderen Genehmigung. Allerdings muss der Zulassungsausschuss einer etwaigen Veränderung der Praxisanschrift zustimmen. Lediglich der Umzug innerhalb desselben Hauses ist genehmigungsfrei.