Psychotherapie-Reform: Informationen für Therapeuten

Sprechstunden für Erstgespräche, Akutbehandlung, neue Sitzungskontingente: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird zum 1. April 2017 grundlegend reformiert und um neue Leistungen ergänzt. Damit sollen Patienten zeitnah einen niederschwelligen Zugang erhalten.

Diese Forderungen hatte der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz formuliert und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Im Anschluss haben KBV und GKV-Spitzenverband die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst. In ihr wurden viele der neuen Regelungen konkretisiert und festgelegt, welche Formulare zum Beispiel zum Einsatz kommen.

Was Psychotherapeuten wissen müssen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Ihrer Homepage übersichtlich zusammengefasst.

Infoveranstaltungen für Psychotherapeuten

Über die neuen rechtlichen Rahmen­bedingungen und die TSS-Software, mit der Sie als Vertrags­psycho­therapeut der KVBW Ihre Sprechstunden­angebote für Patienten mitteilen, informieren wir ab 7. März in allen vier KV-Bezirken.