Neugeborenen-Hörscreening: Trackingzentrale sichert Nachkontrolle

Rückmeldeformular zu Kontrolluntersuchung an die Uniklinik Heidelberg faxen

Etwa zwei von 1.000 Kindern kommen in Deutschland mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt, die die Sprachentwicklung beeinträchtigen kann. Deshalb hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf einen Hörtest (Neugeborenen-Hörscreening gemäß Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA).

Ergänzend dazu hat Baden-Württemberg seit Anfang des Jahres eine Trackingzentrale am Universitätsklinikum Heidelberg. Deren Aufgabe ist die Nachverfolgung (= Tracking) von Kindern mit auffälligen Befunden beim Neugeborenen-Hörscreening. Sie sorgt dafür, dass Babys, die nach der Geburt einen auffälligen Befund hatten, noch einmal gründlich untersucht und bei bestätigter Schwerhörigkeit oder Ertaubung innerhalb eines halben Jahres die notwendigen Hilfsmittel und Therapien bekommen.

Hörtracking-Zentrale informiert und berät Eltern

Die Tracking-Zentrale bekommt die Daten auffälliger Kinder über die Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK®) in Stuttgart. Die Hörtracking-Zentrale begleitet Kinder und Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn notwendig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat. Dazu nimmt sie mit den Eltern Kontakt auf, klärt den Stand der Untersuchungen und kann, falls nötig, bei der Terminierung der Konfirmationsdiagnostik behilflich sein.

Vertragsärzte leisten Konfirmationsdiagnostik

Die Abklärungsdiagnostik führen wie bisher auch Vertragsärzte (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen oder pädaudiologisch qualifizierte HNO-Ärzte) nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses durch. Um das Tracking zu komplettieren, ist es erforderlich, das Ergebnis der Konfirmations­diagnostik der Tracking­­zentrale mitzuteilen. 

Rückmeldeformular ausfüllen und faxen

Eltern, deren Kind ein auffälliges Hörscreening in der Klinik hatte oder bei dem keine Messung durchgeführt wurde, schreibt die Hörtracking-Zentrale an. Dem Anschreiben liegt ein Rückmeldeformular bei, das die Eltern zur Kontrolluntersuchung mitbringen. Bitte füllen Sie dieses Formular nach erfolgter Kontroll-Messung aus faxen es an die Trackingzentrale, sodass der Vorgang abgeschlossen werden kann.

Neugeborenen Hörscreening
Trackingzentrale Baden-Württemberg
Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum
Im Neuenheimer Feld 669
69120 Heidelberg
Tel: 06221 56-6315
Fax: 06221 56-6532
E-Mail: neugeborenen.hoerscreening@med.uni-heidelberg.de