Neues Heilmittel ab Januar 2018: Ambulante Ernährungstherapie

Verordnung nur für Patienten mit seltenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose durch spezialisierte Fachärzte

Ab 1. Januar 2018 können spezialisierte Ärzte erstmals Ernährungstherapie als Heilmittel verordnen. Sie nutzen dafür das Verordnungsformular Muster 18, das bisher nur für Ergotherapie gilt.

Die ambulante Ernährungstherapie ist ausschließlich für Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z. B. Phenylketonurie, Harnstoffzyklusdefekte oder Formen der Glykogenose) und Mukoviszidose (Cystische Fibrose) verordnungsfähig, bei denen eine Ernährungstherapie als alternativlose medizinische Maßnahme unerlässlich ist, da ansonsten Tod oder schwere Behinderung drohen.

Nicht jeder Arzt darf Ernährungstherapie verordnen

Die Verordnung erfolgt grundsätzlich durch einen Vertragsarzt, der auf die Behandlung von seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose spezialisiert ist (eine Facharztbezeichnung oder Qualifikation ist nicht vorgegeben). Das ist in der Regel der Arzt, der die krankheitsspezifische Behandlung schwerpunktmäßig durchführt und über eine besondere Expertise und umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung dieser Erkrankungen verfügt. Dazu gehören auch umfassende Kenntnisse über die Anwendung spezifischer diagnostischer Methoden und therapeutischer Verfahren und die Notfalltherapie bei Stoffwechselkrisen.

Die Ernährungstherapie wird auf dem Vordruck Muster 18 verordnet, auf dem bisher nur die Ergotherapie vorgesehen war. Ab Januar 2018 wird deshalb die Überschrift im Muster 18 um die Ernährungstherapie ergänzt. Inhaltlich wird das Muster nicht verändert. Die alten Verordnungs-Muster dürfen aufgebraucht werden.

Aufnahme in die Liste  des Langfristigen Heilmittelbedarfs

Aufgrund der Langfristigkeit und Schwere der funktionellen/strukturellen Schädigung des Verdauungs- und Stoffwechselsystems hat der G-BA die Liste des Langfristigen Heilmittelbedarfs um die ambulante Ernährungstherapie erweitert. Somit fließen die Verordnungskosten der ambulanten Ernährungstherapie für die genannten Diagnosen nicht in das Heilmittel-Verordnungsvolumen der Praxis ein.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnungen von enteraler Ernährung oder Sondennahrung nicht unter den Begriff „Ernährungstherapie“ fallen.