Neu: Automatischer Aufdruck der PZN auf dem Rezept

Änderungen beim Anforderungskatalog für Verordnungssoftware zum 1. April 2018

Zum 1. April 2018 sind Änderungen beim Anforderungskatalog für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken in Kraft getreten. Seitdem muss die Pharmazentralnummer (PZN) – sofern verfügbar – im Verordnungsfeld auf dem Rezept angegeben werden. Der automatische Aufdruck der PZN auf einem Rezept soll unklaren Verordnungen vorbeugen. Mögliche Fehlinterpretationen durch die Apotheke sowie zeitaufwendige Rückfragen an die Arztpraxis können hierdurch deutlich reduziert werden.

Bitte beachten Sie:

  • Verordnungen, bei denen die Angabe einer PZN nicht möglich ist (zum Beispiel Wirkstoffverordnungen), können nach wie vor ausgestellt werden.
  • Das händische Ausstellen eines Rezeptes bleibt weiterhin möglich. Hierbei muss die PZN nicht angegeben werden.
  • Der Aufdruck der PZN hat keinen Einfluss auf die Austauschbarkeit von Rabatt­arzneimitteln in der Apotheke.

Außerdem enthält der Anforderungskatalog die Neuerung, dass die Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten innerhalb der Verordnungssoftware mindestens monatlich erfolgen wird.

Bei technischen Schwierigkeiten bei der Umstellung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehaus in Verbindung.