Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter: Neue Formulare

Neu zum Oktober: Muster 64 und 65 beim Kohlhammer-Verlag bestellen

Medizinische Vorsorge soll helfen, dem Entstehen, Wiederauftreten oder Fortschreiten einer Erkrankung und den spezifischen Gesundheitsrisiken und gegebenenfalls bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern in Erziehungsverantwortung entgegenzuwirken.

Für die Verordnung von medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter wurden bisher von Seiten der Krankenkassen oder den Leistungserbringern unterschiedliche Vordrucke zur Verfügung gestellt. Nun haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband das Verordnungsverfahren vereinheitlicht und die neuen Vordrucke vereinbart.

Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden ab dem 1. Oktober 2018 auf der „Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter gemäß § 24 SGB V‘‘ (Muster 64) verordnet.

Ebenfalls eingeführt wird das Muster 65 „Ärztliches Attest Kind‘, das benötigt wird, wenn ein Kind bei einer Vorsorge der Mutter oder des Vaters dabei ist und mitbehandelt werden muss.  

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2018 nur noch die neuen Formulare gelten. Sie sind in der Praxis vorzuhalten und können über den Kohlhammer Verlag bezogen werden. Die Ausstellung der Verordnung ist auch über die Praxisverwaltungssoftware per Blankoformularbedruckung möglich. 

Eine Verordnung durch Vertrags­psycho­therapeuten ist nicht möglich.

Für das Ausstellen des Formulars 64 (Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter) wird in dem Abschnitt 1.6 EBM die GOP 01624 neu aufgenommen. Für das Ausstellen des Formulars 65 (Ärztliches Attest Kind) ist zukünftig die GOP 01622 berechnungsfähig. Hierfür wird die Leistungslegende der GOP 01622 durch Aufnahme des Musters 65 angepasst.