Koloskopie nach iFOBT gehört nicht zur Früherkennung

Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Stuhltest müssen als kurative Untersuchungen abgerechnet werden

Abklärungskoloskopien nach einem positiven Früherkennungstest auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) müssen als kurative Untersuchungen abgerechnet werden. Darüber haben wir bereits informiert. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dies jetzt mit einem Beschluss bestätigt. Darin wird klargestellt, dass Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Stuhltest als kurative Darmspiegelungen über die GOP 13421 abgerechnet werden müssen.

Die GOP 01741 ist ausschließlich für die Abrechnung von Früherkennungskoloskopien vorgesehen, auf die Versicherte ab dem 55. Lebensjahr zweimal alle zehn Jahre Anspruch haben.