iFOBT: Neuer Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs

Ab 1. April 2017 Kassenleistung für gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren

Das neue immunologische Stuhltest-Verfahren, iFOBT, zur Früherkennung von Darmkrebs löst zum 1. April 2017 den bisherigen Guajak-basierten Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl ab.

Der Stuhltest ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.

Ausgabe in der Praxis, Auswertung im Labor

Wie bisher gibt der Arzt, der die Früherkennungsuntersuchung durchführt, den Stuhltest an den Patienten aus. Anders als bislang erfolgt die Auswertung des Tests allerdings nicht in der Praxis, sondern im Labor.

Neue GOP für Ausgabe und Beratung

Ärzte, die den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom veranlassen, rechnen ab April die GOP 01737 (Bewertung 57 Punkte, Vergütung 6 Euro) ab. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung. Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen dürfen die neue GOP 01737 abrechnen.

Für eine bestmögliche Ergebnisqualität ist es wichtig, dass die Stuhlprobe möglichst schnell ausgewertet wird: Bitte weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie die Probe möglichst am Tag nach der Abnahme abgeben. Der Arzt veranlasst dann spätestens am darauffolgenden Werktag die Untersuchung in einem Labor, das solche Untersuchungen durchführen darf.

Neue GOP für Laboruntersuchung

Für die Untersuchung der Stuhlprobe im Labor gibt es ab April zwei neue GOP: die GOP 01738 (Bewertung 75 Punkte, Vergütung 7,90 Euro)bei einer präventiven Untersuchung und die GOP 32457 (Bewertung 6,21 Euro) bei einer kurativen Untersuchungsindikation. In den Laborleistungen enthalten sind die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem.

Der Test erfordert als Leistung des Speziallabors eine vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die abrechnenden Ärzte sind zudem verpflichtet, Angaben wie verwendete Tests, Ergebnisse der externen Qualitäts­sicherung, Gesamtzahl der untersuchten und der positiven Proben zur Evaluation des Früh­erkennungs­programms zu erfassen und an die KV zu übermitteln.

Übergangsfrist im kurativen Bereich

Der bisherige Guajak-basierte Test darf ab dem 1. April nicht mehr zur Darmkrebs­früherkennung eingesetzt werden. Im kurativen Bereich gilt eine Übergangs­frist bis zum 1. Oktober. Danach kommt auch dort ausschließlich der neue quantitative immunologische Test (iFOBT) zum Einsatz.