Heuschnupfenzeit: Alle Jahre wieder …

Wann sind Antihistaminika Kassenleistung?

Die saisonale allergische Rhinitis stellt Ärzte jedes Jahr aufs Neue vor die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie Antihistaminika zulasten der Kasse verordnen können. Hierbei ist zu beachten, dass einige Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen sowohl als verschreibungsfreie als auch als verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen sind.

Sie können Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren verschreibungsfreie Antihistaminika wie zum Beispiel Cetirizin und Loratadin nur in folgenden Fällen auf Kassenrezept verordnen:

  • bei Insektengiftallergie,
  • bei schweren rezidivierenden Urtikarien,
  • bei schwerwiegendem anhaltendem Pruritus oder
  • bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der topische nasale Glukokortikoide nicht ausreichend wirksam sind.

In anders gelagerten Fällen ist ein Privatrezept zu wählen.

Nur bei Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit verschreibungsfreier Alternativen können Sie ein verschreibungspflichtiges Antihistaminikum, wie zum Beispiel Desloratadin, Ebastin, Fexofenadin oder Levocetirizin, auf Kassenrezept verordnen. Eine sorgfältige Dokumentation ist dringend zu empfehlen, weil es bereits Einzelfall-Prüfanträge einzelner Kassen zu diesem Thema gegeben hat.

In der Behandlung der Allergie haben auch corticoidhaltige Nasensprays einen hohen Stellenwert. Zur Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis sind für Erwachsene verschreibungsfreie Präparate zu wählen, die auf Privatrezept zu verordnen sind.