Chronikerbescheinigung: neues Formular ab Oktober 2016

Vereinfachtes Muster 55 ab dem vierten Quartal in den Praxen vorhalten

Abbildung Muster 55 S. 1
Abbildung Muster 55

Die Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gemäß § 62 SGB V wird einfacher. Ab 1. Oktober 2016 gibt es ein neues Formular, auf dem Vertragsärzte die sogenannte Chronikerbescheinigung ausstellen können. Patienten benötigen diese, um bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Das neue Muster 55 ist deutlich übersichtlicher als der bisherige Vordruck. Die Zahl der Ausfüllfelder wurde auf das Nötigste reduziert.
  • Auf dem neuen Muster gibt es keinen Ausfüllbereich mehr für die Krankenkasse.
  • Die behandlungsbedürftigen Dauerdiagnosen werden als ICD-10-Code angegeben.
  • Auf der Rückseite des Formulars befindet sich ein Ausfüllbereich für den Patienten. Dort muss der Patient Angaben zum Antragsteller machen, wenn er den Antrag nicht selbst stellt.
  • Das Formular wird nicht mehr von den Kassen ausgegeben. Anstelle der bisher kassenindividuellen Bescheinigungen gibt es einen einheitlichen Vordruck, den künftig die Praxen vorhalten. Dieser kann elektronisch mit der Praxisverwaltungssoftware ausgefüllt oder alternativ per Blankoformularbedruckung erzeugt werden.
  • Die Bestellung der Vordrucke ist ab sofort über die Firma Kohlhammer möglich. Eine pauschale Erstausstattung mit Muster 55 erfolgt nicht.

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