Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren

DAK-Vertrag „Willkommen Baby!“ zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten

Schwangere Frau mit Partner in Arztpraxis

Die DAK will jetzt die Frühgeburtenrate in Baden-Württemberg durch eine verbesserte Schwangerschafts­vorsorge senken. Dazu hat die Krankenkasse den Versorgungsvertrag „Willkommen Baby!“ mit dem Berufsverband der Frauenärzte und der KVBW abgeschlossen. Ziel des Vertrags ist es, Schwangeren landesweit ein zusätzliches Leistungs­angebot anzubieten, Risiken frühzeitig zu erkennen und damit Frühgeburten zu vermeiden.

Die teilnehmenden Gynäkologen können ab dem 1. Oktober 2016 teilnehmenden Schwangeren folgende extrabudgetär vergüteten Leistungen anbieten:

  • Beratung zum Vertrag, Risikoscreening und Angebot der BabyCare-Information für Schwangere der DAK
  • Beratung über Geburtsmethoden mit Merkblatt
  • Infektionsscreening in der 15. bis 20. Schwangerschaftswoche
  • zwei zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung (A-Diplom erforderlich) 

Frauenärzte, die diesem Vertrag beitreten möchten, brauchen eine Genehmigung, um die Leistungen abrechnen zu können. Alle Einzelheiten und die Teilnahme­formulare finden Sie unter: Genehmigungspflichtige Leistungen