DRUCKANSICHT
| Finanzielle Förderung der Famulatur ab dem 1. Oktober 2011 | ||
9. September 2011 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gewährt Vertragsarztpraxen ab 1. Oktober 2011 einen Zuschuss für die Beschäftigung eines Famulus. Famulaturen bieten eine hervorragende Gelegenheit, die ambulante Versorgung kennen zu lernen. Die KVBW unterstützt daher auf Antrag mit 160 Euro für einen Monat bzw. 320 Euro für zwei Monate. Der Zuschuss ist als Taschengeld für den Famulus an diesen auszuzahlen. Der Antrag zur Gewährung des Zuschusses (unten als Dokumenten zum Download) ist grundsätzlich vor Antritt der Famulatur, spätestens jedoch bis zum Ende des Famulaturzeitraumes bei der KVBW einzureichen.
Direktkontakte
| Maren Junker Telefon: 0761 884 4232 maren.junker@kvbawue.de |
Sabrina Papke Telefon: 0761 884 4187 sabrina.papke@kvbawue.de |
Downloadbare Dokumente
| Famulatur Zeugnis |
| Förderantrag Famulatur |
| Formular Famulaturbörse |



