Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen VersorgungDie Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zum 01.01.2007 die Fortführung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch die Satzung der KV Baden-Württemberg überarbeitet.
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