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Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zum 01.01.2007 die Fortführung der Vereinbarung  zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch die Satzung der KV Baden-Württemberg überarbeitet.


Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV dann gewährt, wenn der Antragsteller in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeigneten Bewerber besetzen kann. Für die erforderlichen Anträge und Nachweise stehen Vordrucke zur Verfügung.

 

Formulare zum Download

Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten
auf Grund der geltenden Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
 PDF  15 KB
Antrag auf Förderung der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin
Antrag der weiterbildenden Praxis auf Förderung der Weiterbildung eines Weiterbildungsassistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin
 PDF  13 KB
Erklärung des Weiterbildenden für die Förderung der Weiterbildung
 PDF  13 KB
Erklärung des Weiterbildungsassistenten für die Förderung der Weiterbildung
 PDF  13 KB