GO
Druckversion der aktuellen Seite
MITGLIEDER-LOGIN

Überdurchschnittlicher Umsatzverlust - was nun?

Im Jahr 2009 sind 95 Prozent des Vorjahresquartals für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung dank Schutzschirm und Konvergenz garantiert.
 

Für den Fall, dass eine Praxis durch die Neuregelung der vertragsärztlichen Vergütung einen überdurchschnittlichen Verlust des Umsatzes erleidet, wurde im Sinne einer Konvergenzregelung ein Schutznetz aufgezogen:

Sollten die Honorarverluste einer Praxis im Vergleich zum Vorjahr 5 Prozent übersteigen, leistet die KV befristete Ausgleichzahlungen. Diese werden nur genehmigt, wenn

  

  • der Honorarverlust aus der Umstellung auf die neue Systematik der Mengensteuerung resultiert oder
  • die Vertragspartner beispielsweise Regelungen zu extrabudgetären Leistungen nicht fortführen.  

 

PDF zum Download:

FAQs rund um Abrechnung, Schutzschirm und Konvergenz
 PDF  60 KB