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DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR MAK-SEMINARE

Geltungsbereich
Für alle von der Management Akademie (MAK) angebotenen Seminare gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Abweichende Regelungen kommen nur insoweit zur Anwendung, als diese schriftlich vereinbart wurden.

Teilnahme/Anmeldung
Die Teilnahme an den angebotenen Seminaren ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung mit dem entsprechenden Anmeldeformular oder online über die Homepage der Management Akademie bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg möglich. Eine Anmeldung wird erst nach Erhalt einer Anmeldebestätigung wirksam. Diese wird Ihnen von der MAK in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Anmeldung zugeschickt.

Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig aus, damit sie zügig bearbeitet werden kann. Geben Sie Vor- und Nachname der Personen an, die an der Veranstaltung teilnehmen werden und denken Sie auch an das Datum, den Stempel und Ihre Unterschrift. Für die Seminare steht jeweils nur eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei entsprechend großem Interesse werden wir - soweit möglich - kurzfristig weitere Seminartermine anbieten.

Teilnehmerbeiträge
Die Teilnehmerbeiträge gehen aus dem Seminarprogramm hervor und werden auf der Anmeldebestätigung nochmals bescheinigt.

 

Zahlungsbedingungen
Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können den Teilnehmerbeitrag über ihr Honorarkonto begleichen. Ansonsten erfolgt die Bezahlung per Bankeinzug. Den von Ihnen gewünschten Zahlungsweg geben Sie bitte bei der Anmeldung an. Denken Sie dabei bitte auch daran, Ihre lebenslange Arztnummer und Ihre Betriebsstättennummer (bei Einzug vom Honorarkonto) bzw. Ihre Kontoverbindung (bei Bankeinzug) mitzuteilen. Der Teilnehmerbeitrag wird einen Tag nach der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. mit Versand der Online-Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis mit der gewählten Zahlungsweise.

Absage von Seminaren durch den Teilnehmer
Bitte beachten Sie, dass Ihre Seminaranmeldung verbindlich ist. Ein kostenloser Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich, per Telefax oder via E-Mail bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn erfolgen. Maßgebend ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung bei der MAK bzw. der KVBW. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen der angemeldeten Person(en), berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Teilnehmerbeitrags. Bei Kursen, die über mehrere Module oder länger als zwei Tage gehen, ist eine kostenlose Absage nur bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Andernfalls berechnen wir auch hier eine Stornogebühr im obigen Umfang. Ist eine kostenlose Stornierung zeitlich nicht mehr möglich, kann sich der Teilnehmer an dem Seminar vertreten lassen.

Durchführung von Seminaren
Die Seminare werden entsprechend der Angaben im Seminarprogramm durchgeführt. Sie werden teilweise gemeinsam mit Dritten (wie z. B. der Deutschen Apotheker- und Ärztebank) veranstaltet. Der Mitveranstalter wird im Programm ausgewiesen. Änderungen oder Ergänzungen des Programms sind möglich, sofern sie das Seminarziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf die Seminardurchführung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Seminartages.

Absagen von Seminaren durch den Veranstalter
Die MAK behält sich vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, z. B. wegen Erkrankung eines Referenten oder Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. In diesen Fällen wird kein Teilnehmerbeitrag fällig. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere auf Schadensersatz, sind außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Haftung
Die Seminare werden nach dem derzeitigen Stand der Technik und des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die MAK haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Letzte Aktualisierung: 08.09.2011