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Sprechstundenbedarf

Maßgebend für die Verordnung über Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV). Aus der Vereinbarung und deren Anlagen erfahren Sie, welche Mittel als sprechstundenbedarf-konform einzustufen sind.

 

Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung finden Sie unter den "Links zum Thema" unter den Verträgen der KVBW. Die Liste mit den zulässigen Mitteln steht Ihnen als PDF zum Ausdrucken zur Verfügung.


Verordnungen von Sprechstundenbedarf erfolgen zu Lasten der für den Praxisort zuständigen Bezirksdirektion der AOK Baden-Württemberg.  Das jeweilige Krankenkassen-Institutionskennzeichen entnehmen Sie bitte der Liste auf dieser Seite.


Einer weiteren Liste ist zu entnehmen, wie die sonstigen Kostenträger den Sprechstundenbedarf vergüten.


Bei der Abwägung der Verordnungen bitten wir Sie, den Leitfaden sowie die aktuelle FAQ-Liste zu beachten. Auf die häufigsten Fragen zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung halten wir unter "PDFs zum Thema" Antworten parat.

 

Falls Sie darüberhinaus Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an uns. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen persönlichen Beratungstermin.

 

 

Flyer mak-Seminar

Verordnung von Sprechstundenbedarf
ohne Stolperfallen und Regressgefahr
   (PDF, 71 KB) 

 

 

Termine:

  • Stuttgart    Fr, 16.07.2010
  • Reutlingen Mi, 22.09.2010
  • Karlsruhe   Mi, 24.11.2010