SprechstundenbedarfMaßgebend für die Verordnung über Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV). Aus der Vereinbarung und deren Anlagen erfahren Sie, welche Mittel als sprechstundenbedarf-konform einzustufen sind.
Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung finden Sie unter den "Links zum Thema" unter den Verträgen der KVBW. Die Liste mit den zulässigen Mitteln steht Ihnen als PDF zum Ausdrucken zur Verfügung.
Falls Sie darüberhinaus Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an uns. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen persönlichen Beratungstermin.
Flyer mak-Seminar Verordnung von Sprechstundenbedarf
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