SchutzimpfungenSchutzimpfungen waren lange Satzungsleistung. Seit dem 1. Juli 2007 sind Schutzimpfungen eine Pflichtleistung der Krankenkassen, deren Umfang vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in der neuen Schutzimpfungsrichtlinie geregelt wurde.
Die Einzelheiten des Schutzimpfungsvertrages zwischen der KV Baden-Württemberg und den Gesetzlichen Krankenkassen - auch die Vergütungsübersicht - sind unter dem Link "Verträge der KVBW" nachzulesen.
Wie die sonstigen Kostenträger mit der Verordnung von Impfstoffen verfahren, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.
Eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Schutzimpfungsrichtlinie sind seitdem an uns herangetragen worden. Die wichtigsten haben wir in einem Fragekatalog zusammengefasst, den wir stetig erweitern. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie neben allem anderen Wissenswerten unter PDFs zum Thema. Gerne nehmen wir weitere Fragen und Probleme aus Ihrem Praxisalltag entgegen und bemühen uns, diese zügig zu bearbeiten.
Die Management Akademie (mak) der KVBW bietet zu diesem Thema Seminare an. Informationen hierzu finden Sie im Programm der mak. |
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