ArzneimittelberatungSie sind sich nicht sicher, ob ein Medikament zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf? Dann fragen Sie uns: Unsere Ärzte, Apotheker und weitere qualifizierte Mitarbeiter der KVBW beraten Sie gern in allen Verordnungsfragen.
Zur Unterstützung unserer Mitglieder bei einer effektiven Medikation hat die KVBW einen Beratungsvertrag mit der Abteilung Klinische Pharmakologie der Uni Tübingen abgeschlossen. Dorthin können alle Vertragsärzte jetzt ihre Anfragen richten bezüglich Indikation, Wirkungsweise, Nebenwirkungen und Interaktionen von Fertigarzneimitteln, Wirksubstanzen und Hilfsstoffen. Die Bearbeitung erfolgt durch Herrn Prof. Gleiter oder einen seiner Mitarbeiter unter Hinzuziehung von Fachliteratur und Datenbanken. Sie erhalten neben einer mündlichen Antwort in der Regel zusätzlich eine schriftliche Stellungnahme der Abteilung Klinische Pharmakologie.
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