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Die QM-Richtlinie setzt verbindliche Standards

Das Sozialgesetzbuch schreibt die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten verbindlich vor. Die grundsätzlichen Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie festgelegt.

 

Eckpunkte der Qualitätsmanagement-Richtlinie:

  • Für die vollständige Einführung steht ein Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung.
  • Es wird kein bestimmtes QM-System vorgeschrieben.
  • Auf eine Sanktionierung für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre wird verzichtet.
  • Es besteht keine Pflicht zur Zertifizierung nach einem QM-System.


Die Einführung des internen Qualitätsmanagements in der vertragsärztlichen Versorgung wird von der Qualitätsmanagement-Kommission der KV Baden-Württemberg begleitet. Der QM-Kommission kommen dabei zwei wesentliche Aufgaben zu:

  1. Erhebung des Einführungs- und Entwicklungsstandes des einrichtungsinternen QM mittels einer jährlichen Stichprobe von mindestens 2,5 Prozent zufällig ausgewählter Vertragsärzte und –psychotherapeuten und
  2. kollegiale Beratung zur Einführung von Qualitätsmanagement.

 

Jährliche Stichprobe

 

Im Rahmen der Stichprobe werden die Praxisinhaber gebeten, einen Fragebogen zum Einführungs- und Entwicklungsstand auszufüllen und zurückzusenden.

 

Zur Unterstützung und Selbstbewertung, inwieweit die in der Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements umgesetzt sind, erhalten alle betroffenen Praxen darüber hinaus einen Selbstbewertungsbogen. Dieser ist nicht Inhalt der Stichprobe, aber eine wichtige Grundlage, damit wir unser Beratungsangebot individuell und bedarfsgerecht gestalten können.

 

Mit dem Muster-Fragebogen "Stichprobe" und
dem Musterbogen "Selbstbewertung" können
Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen.