Die QM-Richtlinie setzt verbindliche StandardsDas Sozialgesetzbuch schreibt die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten verbindlich vor. Die grundsätzlichen Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie festgelegt.
Eckpunkte der Qualitätsmanagement-Richtlinie:
Jährliche Stichprobe
Im Rahmen der Stichprobe werden die Praxisinhaber gebeten, einen Fragebogen zum Einführungs- und Entwicklungsstand auszufüllen und zurückzusenden.
Zur Unterstützung und Selbstbewertung, inwieweit die in der Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements umgesetzt sind, erhalten alle betroffenen Praxen darüber hinaus einen Selbstbewertungsbogen. Dieser ist nicht Inhalt der Stichprobe, aber eine wichtige Grundlage, damit wir unser Beratungsangebot individuell und bedarfsgerecht gestalten können.
Mit dem Muster-Fragebogen "Stichprobe" und
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