Quartalsabrechnung - natürlich elektronischDie Erstellung der Quartalsabrechnung per IT ist für die Leistungsvergütung über die KV verpflichtend. Ab 2011 müssen die Abrechnungsdaten zudem leitungsgebunden - online - an die KV übermittelt werden. In beiden Fällen ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem Voraussetzung. Die Zertifizierung gewährleistet eine reibungslose Weiterverarbeitung der Abrechnungsdaten in der KV. Aber das sind längst nicht die einzigen Vorteile von IT-Systemen in der Arztpraxis:
Schon während des Quartals sind jederzeit Prüfungen auf Vollständigkeit und Plausibilität der Abrechnungsdaten möglich. Nach dem Start von Prüfläufen melden die Systeme den Prüfstatus. Leichte bis schwerwiegende Fehler werden protokolliert und auf die mögliche Fehlerursache hingewiesen. Fehlende Angaben können ergänzt, unplausbile Daten schon im Vorfeld korrigiert werden.
Die Daten werden auf Datenträgern wie Diskette oder CD oder aber online abgegeben:
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