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Befunddokumentation Hautkrebs-Screening

Gemäß Krebsfrüherkennungsrichtlinie erfolgt die Befunddokumentation der Kassenleistung Hautkrebs-Screening ab dem 1. Januar 2009 ausschließlich in elektronischer Form. Die Praxen erhalten das erforderliche Programm im Laufe des ersten Quartals über ihre betreuenden Systemhäuser. Das Programm muss von der KBV zertifiziert sein.

 

Am Ende eines jeden Quartals werden die Dokumentationsdaten zusammen mit der Abrechnung bei der KVBW eingereicht. In den meisten Fällen erfolgt der Datenexport zusammen mit den Abrechnungsdaten. Ihr Programm erstellt automatisch eine Versandliste, die die Namen der dokumentierten Patienten enthält, während die Hautkrebsdokumentation selbst anonym erfolgt. Die KVBW benötigt die vollständige Dokumentation mit Versandliste für die Abrechnungsprüfung der Früherkennungsmaßnahme. Die Liste ist daher den Abrechnungsunterlagen beizulegen.

 

Die bei der KVBW eingereichten Dokumentationen werden gesammelt und an ein wissenschaftliches Institut, das von der KBV noch benannt werden muss, zur Evaluation weiter gegeben. Bei Fragen zum Dokumentationsprogramm wenden Sie sich bitte an Ihr Systemhaus.