Elektronische Dokumentation im Rahmen von DMPMit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die elektronische DMP-Dokumentation verpflichtend eingeführt. Und zwar schon seit dem 1. Juli 2008 für die Indikationen Asthma/COPD, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie Koronare Herzkrankheiten. Ab dem 1. Juli 2009 ist eDMP dann auch für die DMP-Indikation Brustkrebs Pflicht.
Bei eDMP nutzen Sie eine spezielle Software, um Dokumentationen am Bildschirm zu erstellen. Dabei werden Sie zielsicher durch die verschiedenen Parameter geleitet: Ankreuzen oder Ausfüllen vergessen oder sich verschreiben gehören ebenso der Vergangenheit an wie lästige Korrekturaufforderungen, weil die Programme eine automatische Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität vornehmen.
Nachdem Sie die Daten erfasst haben, können Sie die Dokumentation den Datenstellen auf mehreren Wegen liefern: auf dem Postweg als Diskette oder CD oder via Datenfernübertragung mittels D2D über eine sichere Leitung. Und neu seit 2010 über das Online-Portal „DMPsysOnline“ beziehungsweise über das Portal „DMPonline“. Was es bei den Online-Portalen alles zu beachten gibt, entnehmen Sie der Information unter den PDFs zum Thema. In allen Fällen werden die Angaben besonders verschlüsselt und stellen damit eine sichere Form der Datenübermittlung dar. |
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