DIE SEITE FÜR MITGLIEDER

Offen oder gesperrt – Das ist die zentrale Frage

Am leichtesten ist der Weg zur eigenen Praxis in offenen Planungsbereichen, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen. Sofern Ihre Eintragung im Arztregister erfolgt ist, können Sie hier jederzeit eine Zulassung beantragen, über die der Zulassungsausschuss entscheidet.

 

In gesperrten Gebieten ist eine Niederlassung nur im Rahmen einer Praxisübernahme möglich. Vertragsarztsitze werden dann im sogenannten Nachbesetzungsverfahren auf Antrag der abgebenden Ärzte oder ihrer Erben im Ärzteblatt Baden-Württemberg und in diesem Internetportal ausgeschrieben. Die Frist für eine formlose Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz beträgt in der Regel vier Wochen.

Bewerbungen sind formlos unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer, schriftlich einzureichen, bei der:

 

Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Geschäftsbereich Zulassung/ Sicherstellung

Keßlerstraße 1

76185 Karlsruhe

 

Detailinformationen, insbesondere über weitere Möglichkeiten der Niederlassung, Kooperation, Übernahme, Job-Sharing oder zu Sonderbedarfsfeststellungen, erhalten Sie direkt von uns.