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MUTTERSCHAFTSVORSORGE STEHT IHNEN ZU

Alle Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen, die der Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes dienen, sind gesetzlich garantiert. Hierzu gehören die Untersuchungen und die Beratung durch den Facharzt, aber auch die Rundum-Betreuung durch Krankenkassen oder Hebammen zum Beispiel.

Mit Ultraschalldiagnostik, amnioskopischen und kardiotokografischen Untersuchungen sowie Fruchtwasseranalysen kommen wir einer möglichen Risikoschwangerschaft schnell auf die Spur. Blutuntersuchungen helfen uns, bestehende oder überstandene Infektionen wie Röteln, Hepatitis, HIV, Toxoplasmose und andere, die das Ungeborene gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen und zu reagieren. Die Blutgruppenbestimmung während der Schwangerschaft und nach der Geburt, die Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe, die Wöchnerinnen-Untersuchungen, evtl. erforderliche medizinische Behandlungen, Bescheinigungen und schließlich der Mutterpass, in den alle bedeutsamen Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und die Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen werden – dies alles gehört zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und steht Ihnen ohne Einschränkungen zu.

 

 

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Letzte Aktualisierung: 29.02.2012