Alle Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen, die der Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes dienen, sind gesetzlich garantiert. Hierzu gehören die Untersuchungen und die Beratung durch den Facharzt, aber auch die Rundum-Betreuung durch Krankenkassen oder Hebammen zum Beispiel.
Mit Ultraschalldiagnostik, amnioskopischen und kardiotokografischen Untersuchungen sowie Fruchtwasseranalysen kommen wir einer möglichen Risikoschwangerschaft schnell auf die Spur. Blutuntersuchungen helfen uns, bestehende oder überstandene Infektionen wie Röteln, Hepatitis, HIV, Toxoplasmose und andere, die das Ungeborene gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen und zu reagieren. Die Blutgruppenbestimmung während der Schwangerschaft und nach der Geburt, die Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe, die Wöchnerinnen-Untersuchungen, evtl. erforderliche medizinische Behandlungen, Bescheinigungen und schließlich der Mutterpass, in den alle bedeutsamen Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und die Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen werden – dies alles gehört zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und steht Ihnen ohne Einschränkungen zu.
Für die Untersuchung des Bauches kennt der Arzt verschiedene „Kunst-Griffe“, mit denen er von außen die Lage des Kindes in der Gebärmutter feststellen und Rückschlüsse auf sein Wachstum ziehen kann. Während der Geburt ist vor allem der „Zangenmeister-Griff“ wichtig, mit dem sich nach Beginn der Wehentätigkeit ein mögliches Missverhältnis zwischen der Größe des Kindes und den Geburtswegen abklären lässt.
Das kindliche Herz ist ab der 20. Schwangerschaftswoche mit dem geburtshilflichen Stethoskop zu hören und wird bei jeder Untersuchung kontrolliert. Nur in bestimmten Fällen kommt zusätzlich eine Kardiotokographie (CTG) zum Einsatz, die zusammen mit der Ultraschalluntersuchung heute zum gängigen Repertoire der Schwangerschaftsvorsorge gehört. Mit der CTG misst der Arzt vor allem während der Geburt den Herzschlag des ungeborenen Kindes in Abhängigkeit von der Wehentätigkeit.
Die Bestimmung der Kindslage gehört zu jeder Untersuchung. Zwischen der 9. und 32. Woche ist zusätzlich ein Ultraschallscreening vorgeschrieben. Danach sind weitere Ultraschalluntersuchungen nur bei einem Verdacht auf Komplikationen zu Lasten der Krankenkassen möglich.
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Bei Ihrem ersten Vorsorgetermin wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt, zu der auch ein Abstrich vom Gebärmutterhals gehört, um eine mögliche Chlamydien-Infektion zu erkennen. Diese Bakterienart ist an den häufigsten Geschlechtskrankheiten beteiligt, und je nach Altersgruppe sind bis zu 10% der Bevölkerung mit Chlamydien infiziert. Im Verlauf der Schwangerschaft werden die vaginalen (durch die Scheide) Untersuchungen wiederholt, um Infektionen auszuschließen und den Muttermund zu überprüfen.
Bei diesen Tastuntersuchungen kann der geübte Geburtshelfer erkennen, ob sich der Gebärmutterhals verändert. Wenn ja, könnte das ein Hinweis auf eine drohende Frühgeburt sein. In diesem Fall wird die Länge des Gebärmutterhalses mit einem Ultraschallgerät ganz genau vermessen, um absolute Gewissheit zu haben.
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Nach den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien soll die Schwangere nicht nur ärztlich untersucht, sondern auch beraten werden. Beim Erstgespräch geht der Arzt deshalb auch auf die körperlichen und psychischen Veränderungen ein, die eine Schwangerschaft mit sich bringt. Im Mittelpunkt steht dabei das Wissen um den Sinn der Schwangerschaftsuntersuchungen, um einen angepassten Lebensstil, die Auswirkungen von Medikamenten, Drogen, Alkohol und Rauchen sowie einige Spielregeln für Sport, Reisen und Sex.
Auch die Ernährung während der Schwangerschaft wird ein Thema sein, denn damit kann die werdende Mutter schon jetzt sehr viel für die Gesundheit ihres Kindes tun. Jod schützt das Kind vor späterer Karies. Folsäure, ein B-Vitamin, kann Fehlbildungen des Nervensystems oder einen offenen Rücken verhindern. Viele Gefahren für die spätere Entwicklung des Kindes lassen sich mit einfachen Maßnahmen bannen – vorausgesetzt, man weiß darüber Bescheid. Auch AIDS gehört dazu, weshalb der Arzt diesem Thema, und der Frage, wie bestimmte Verhaltensweisen die Infektionsgefahr erhöhen, eine ausführliche Beratung widmet.
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Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei wird sich der Arzt aus Ihren persönlichen Angaben, Ihrer Familiengeschichte, dem Arbeits- und Sozialstatus und dem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft ein Gesamtbild machen.
Zur körperlichen Untersuchung gehören dann die Bestimmung Ihres Gewichtes, Ihres Blutdrucks, der Urinwerte, dem Anteil der roten Blutkörperchen, der Blutgruppe und des Rhesusfaktors und ein Antikörpersuchtest. Das ist der Anfang. Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen statt, danach wird der Rhythmus auf 14 Tage verkürzt. So ergeben sich insgesamt zehn bis zwölf Termine, zu denen später auch die Kontrolle der Herztöne und der Lage des Kindes gehören.
In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen.
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