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U1 – U9. DAS FRÜHERKENNUNGSPROGRAMM FÜR KINDER
Ein Kind wird geboren – unbeschreibliches Glück und der Beginn von 1000 Fragen: Ist mein Kind gesund? Entwickelt es sich richtig? Wie kann ich es am besten beschützen? Beruhigende Antworten darauf geben Ihnen in jeder Entwicklungssphase erfahrene Kinder- und Jugendärzte aufgrund von speziellen Früherkennungsuntersuchungen, auf die Kinder in Deutschland bis kurz nach Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch haben. Insgesamt neun Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Entwicklungsstörungen, die – wenn sie unbehandelt bleiben - die normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden können. Die Kosten dafür werden bei Einhaltung der Termine von den Krankenkassen übernommen.
Bereits bei der Entlassung des Neugeborenen aus der Klinik, erhält die Mutter den gelben Kinder-Untersuchungspass, in den alle Ergebnisse des Programms eingetragen werden. Dieser Pass ist der Fahrplan für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Er muss sorgfältig aufbewahrt und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden.
| U1 | ||
Bereits im Kreißsaal wird untersucht, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat. Herz und Lunge werden abgehorcht, die Haut auf eine gesunde Durchblutung untersucht sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe überprüft. Bei dieser ersten Früherkennungsuntersuchung werden für jede einzelne Funktion null bis zwei Punkte vergeben, und wenn das Neugeborene insgesamt zwischen acht und zehn Punkten erreicht, gilt es als gesund. Liegt der Wert zwischen fünf und sieben Punkten, ist der Gesundheitszustand des Kindes beeinträchtigt. Unter fünf Punkten sind sofortige medizinische Maßnahmen erforderlich. Um sicher zu gehen, wird dieser sogenannte AGPAR-Test nach fünf und zehn Minuten wiederholt.
Darüber hinaus entnimmt der Arzt bei der U1 etwas Blut aus der Nabelschnur und misst den Sauerstoffgehalt. Schließlich wird noch verschlucktes Fruchtwasser abgesaugt und dabei überprüft, ob Nase und Speiseröhre frei sind. Ein paar Vitamin K-Tropfen sollen einer möglichen Blutgerinnungsstörung vorbeugen, dann bleibt der Hebamme noch, Körperlänge und Kopfumfang des Neugeborenen zu messen. So beginnt der Start ins gesunde Leben
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| U2 | ||
Die sehr gründliche Früherkennungsuntersuchung U2 zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag findet normalerweise noch in der Entbindungsklinik statt. Dabei werden Organe, Geschlechtsteile, Haut und Knochen einschließlich Verdauungstätigkeit und die Reflexe des Nervensystems untersucht. Ein spezieller Haltegriff ermöglicht es, die Funktionstüchtigkeit des Hüftgelenks zu testen, was in vielen Kliniken mittlerweile durch eine Ultraschalluntersuchung ergänzt wird, um Entwicklungsstörungen im Bewegungsapparat vorzeitig zu erkennen. Außerdem bekommt das Neugeborene die zweite Ration an Vitamin K-Tropfen.
Zwischen der 36. und 72. Lebensstunde wird aus der Ferse Blut abgenommen, um möglichen Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen auf die Spur zu kommen. Krankheiten wie eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose), die Eiweiß-Stoffwechsel-Erkrankung Phenylketonurie, Mukoviszidose oder die Zucker-Stoffwechselerkrankung Galaktosämie können dadurch frühzeitig erkannt werden. Die U2 ist mit diesem Spektrum an medizinischen Erkenntnissen entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Das sollten insbesondere jene Mütter bedenken, die das Krankenhaus schon bald nach der Geburt verlassen.
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| U3 | ||
Bereits in der vierten bis sechsten Lebenswoche steht die dritte Stufe des Früherkennungsprogramms auf dem Plan. In der Regel ist die U3 die erste Untersuchung beim Kinder- und Jugendarzt, nachdem U1 und U2 normalerweise in der Klinik statt finden. Dabei schaut der Arzt insbesondere danach, ob sich das Neugeborene altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen und die angeborenen Reflexe. Spätestens jetzt ist zur Kontrolle von Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen des Hüftgelenks eine Ultraschall-Untersuchung vorgeschrieben.
In den meisten Fällen erkundigt sich der Kinder- und Jugendarzt auch über das allgemeine Verhalten des Kindes. Er fragt nach Problemen oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen. Wichtig ist, dass die Eltern dem Arzt auch scheinbar nebensächliche Beobachtungen mitteilen. Das hilft ihm bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes. Der Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Trinkmenge pro Tag liegt in dieser Zeit bei 15 Prozent des aktuellen Körpergewichts.
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| U4 | ||
Die vierte Früherkennungsuntersuchung findet zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat statt. Neben einer gründlichen Untersuchung von Organen und Geschlechtsteilen überprüft der Kinder- und Jugendarzt das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert auch, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann. Mit verschiedenen Tests werden außerdem Beweglichkeit und Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht: Kann das Kind sein Köpfchen bereits halten? Kann es Gegenstände verfolgen oder Personen nachschauen? Kann es den Blick nach der Stimme der Bezugsperson richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen? Reagiert das Kind auf Freude mit juchzen oder quietschen? Ist der aktive Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt bereits ausgeprägt? Lauter kleine Schritte auf dem Weg ins große Leben.
Bei der U4 erhalten die Eltern darüber hinaus Informationen über wichtige Schutzimpfungen: vor Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis B. In der Regel findet die erste Impfung auch jetzt schon statt.
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| U5 | ||
Kaum ist das Baby ein halbes Jahr, steht die fünfte Früherkennungsuntersuchung auf dem Programm. Neben den Untersuchungen der allgemeinen Körperfunktionen geht es vor allem um die Beweglichkeit und Körperbeherrschung. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seinen Armen abstützen und sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern hält. Der Säugling muss in der Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile auch in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.
Bei der U5 wird auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Das Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte sich in der Zwischenzeit ausgebildet haben. Und mit Hilfe eines Augenspiegels kann der Arzt jetzt auch feststellen, ob das Kind eine Veranlagung zum Schielen hat.
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| U6 | ||
Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat ist die U6 angesagt, weshalb sie auch „Einjahresuntersuchung“ genannt wird. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht erneut eine Überprüfung auf Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.
Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich jetzt bereits in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich der Arzt nach der sprachlichen Entwicklung und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und mit den Eltern die erforderlichen Auffrischungs- und Anschlussimpfungen besprechen.
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| U7 | ||
Kurz vor dem zweiten Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen liegt das Schwergewicht jetzt vor allem auf der geistigen Entwicklung. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen?
Wichtiges Merkmal für den Arzt ist der Test, ob das Kleinkind die so genannte „10-Wort-Schwelle“ erreicht hat. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der U7 die Milchzähne und holt eventuell versäumte Impfungen nach.
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| U7a | ||
Die im Juli 2008 neu eingeführte Untersuchung findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt und schließt die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren. Sie soll helfen, körperliche, psychische und emotionale Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu entdecken und zu behandeln.
Der Arzt wiegt das Kind, misst seine Körperlänge und untersucht es von Kopf bis Fuß. So kann er feststellen, ob Ihr Kind altersgemäße Entwicklungsschritte durchlaufen hat. Geprüft wird auch, ob Ihr Kind Drei- bis Fünfwortsätze bilden kann, seinen eigenen Vornamen verwendet und Körperteile auf Befragen zeigen kann. Der Arzt wird außerdem nach Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen fragen. Zusätzlich wird er überprüfen, ob Ihr Kind alle empfohlenen Impfungen bekommen hat und den nächsten Impftermin ins Vorsorgeheft eintragen. Ein Schwerpunkt der U7a ist die Untersuchung des Sehvermögens. Mit verschiedenen Tests kann der Kinderarzt feststellen, ob ein Kind schielt oder ob es eine Brille braucht.
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| U8 | ||
Auch bei der achten Früherkennungsuntersuchung, die in der Regel zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr stattfindet, wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Das besondere Augenmerk des Arztes gilt der geistigen Reife und – nach einem ausführlichen Erfahrungsgespräch mit den Eltern – dem sozialen Verhalten des Kindes.
Zeigen sich in dieser Phase der kindlichen Entwicklung Störungen oder Verzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei der U8 werden außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
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| U9 | ||
Die letzte von insgesamt neun Früherkennungsuntersuchungen erfolgt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat und ist gleichzeitig die umfangsreichste. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, der Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei der U9 auf dem Programm.
Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Arzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Er bewertet außerdem die zu erwartende Schulreife des Kindes und erinnert die Eltern an die Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung.
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