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ALLE ZWEI JAHRE OHNE PRAXISGEBÜHR
Jahr für Jahr erkranken nach Angaben der Deutschen Krebshilfe über 130.000 Menschen an Hautkrebs, 22.000 davon am besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebs. Im Allgemeinen kann Hautkrebs sehr gut erkannt und im Frühstadium auch gut behandelt werden. Um die Schwere der Erkrankungen zu mildern und die Sterblichkeitsrate in Deutschland zu senken, gibt es für gesetzlich Krankenversicherte seit 1. Juli 2008 eine neue Früherkennungsuntersuchung: das Hautkrebs-Screening.
Das Hautkrebs-Screening wird von niedergelassenen Ärzten angeboten, die dafür einen speziellen Qualifikationsnachweis (Zertifizierung) vorweisen müssen. Es kann sich dabei um einen Hautarzt (Dermatologen) oder einen Hausarzt handeln (Praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Arzt ohne Gebietsbezeichnung). Die zum Hautkrebs-Screening zugelassenen Ärzte Ihres Wohnortes können Sie bei MedCall erfragen oder mit Arztsuche auf dieser Homepage finden.
Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren können alle zwei Jahre ihre Haut beim Hautkrebs-Screening untersuchen lassen. Die Kosten für diese Krebsfrüherkennungsuntersuchung trägt Ihre Gesetzliche Krankenversicherung, es fällt auch keine Praxisgebühr an.
| Die Untersuchung | ||




